Stellungnahme zu den Forderungen der Bürgerinitiative (BI) Berenbostel-Ost
Zu den Forderungen der BI Berenbostel–Ost nehmen wir als Grüne wie folgt Stellung:
Wohnen ist ein Menschenrecht. Wohnen ist Teil der Daseinsfürsorge, wie der Zugang zu Lebensmitteln, sauberem Wasser und Bildung. Und Wohnen ist eine der zentralen sozialen Fragen unserer Zeit.
Zu wenig und zu teurer Wohnraum
Unter dem Strich stellt sich die Situation in Garbsen so dar, dass wir zu wenig bezahlbaren Wohnraum haben.
Daher finden wir, ist es an der Zeit ...
• die Anstrengungen zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums zu verstärken,
• die soziale Durchmischung in den einzelnen Ortsteilen zu entwickeln und gleiche Lebensverhältnisse für alle Garbsener*innen zu schaffen.
• und bei Wohnungsneubauprojekten einen Wohnraumanteil mit Sozialbindung von mindestens 30% festzuschreiben.
Allerdings sehen wir GRÜNE auch die Gefahr der zu hohen Verdichtung. Dies werden die Grünen sehr genau beobachten. Wir stehen hier erst am Beginn der Planungen. Natur- und Klimaschutz werden uns in der weiteren Debatte noch begleiten.
Garbsen braucht bezahlbaren Wohnraum, insofern werden wir dem Projekt ohne Festlegung einer Quote für sozialen Wohnungsbau nicht zustimmen. Die Politik hat sich aus gutem Grund auf 30% verständigt und dabei sollte es bleiben.
Fünf Punkte für ein Lebenswertes Garbsen
1. Wohnen im Bestand entwickeln und fördern
Menschen mit kleinem und mittlerem Einkommen sollen nicht an den Rand gedrängt werden, dorthin wo schon viele dieser Gruppe wohnen, sondern inmitten unserer Gesellschaft ihren Platz finden und so die soziale Vielfalt in den Ortsteilen der Stadt Garbsen fördern. Dort, wo die soziale Schichtung unausgewogen ist, müssen Alternativen angeboten werden.
2. Wohnungssicherheit geben
Weil derzeit mehr Wohnungen jährlich aus der Sozialbindung fallen als neu gebaut werden, soll die Dauer der Sozialbindungen mindestens 30 Jahre betragen und gegebenenfalls um mindestens weitere zehn Jahre verlängert werden können. Dies trägt zu einer Entlastung der Wohnsituation für Menschen mit geringen Einkommen bei.
3. Beschleunigung und Vereinfachung des Bauens
Baugenehmigungsverfahren dauern in Garbsen deutlich zu lange, um den benötigten Wohnraum für Menschen mit kleinem und mittleren Einkommen in angemessener Zeit zu bauen. Zukünftig sollen Bauanträge mit mindestens 30% Sozialbindung innerhalb von drei Monaten beschieden werden. Architekt*innenwettbewerbe sind grundsätzlich auf Wohngebäude an ausgewählten ortsbildprägenden Standorten zu beschränken.
4. Förderung gemeinwohlorientierter Wohnungsträger
Wir GRÜNE wollen der Sozialpflichtigkeit des Grund-und Wohnungseigentums Geltung verschaffen und die gemeinwohlorientierte Wohnungswirtschaft neu beleben und stärken. Dafür ist aus unserer Sicht die Förderung von gemeinwohlorientierten Wohnungsbauträger*innen (Wohnungsgenossenschaften und Stiftungen) von zentraler Bedeutung für die Wohnungsbaupolitik. Zukünftig sollten vielfältige Wohnprojekte, Baugemeinschaften und neue Wohnformen stärker berücksichtigt und Gewerbe sowie soziokulturelle Projekte einbezogen werden.
5. Bezahlbarer Wohnraum und geringer Flächenverbrauch
Die Inanspruchnahme von naturnahen und landwirtschaftlichen Flächen für Siedlungen und Verkehrswege ist ein wesentlicher Indikator für die Einschätzung einer nachhaltigen Raumnutzung und zählt deshalb, unter dem Begriff „Flächenverbrauch“, zu den grundlegenden umweltbezogenen Nachhaltigkeitskriterien.
Der Flächenverbrauch in Niedersachsen ist nach dem Land Thüringen mit der höchste in Deutschland. Laut dem Landesamt Statistik Niedersachsen( LSN) lag er im 1. Quartal 2019 bei 6, 8 ha pro Tag. Die Niedersächsische Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt den Flächenverbrauch bis zum Jahr 2030 auf maximal 4 ha pro Tag zu begrenzen. Von diesem Ziel sind wir noch weit entfernt. Hier sind insbesondere alle Beteiligten gefordert Ideen zu entwickeln, wie der Flächenverbrauch reduziert werden kann.
Wir von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen der BI gern für einen Austausch zur Verfügung.
In Zeiten von Corona bieten wir an, dies mit dem Mittel der Videokonferenz, z. B., via Skype, durchzuführen.
Hinweisen wollen wir auch noch auf unsere Sprechstunde zwischen 10 und 11 Uhr (Mo-Sa).
Sie erreichen uns unter der Telefonnummer: 0176-87064606