Bauarbeiten belasten extrem : Fluglärm wächst ins Unermessliche!

  • Veröffentlicht am: 13. Juni 2018 - 11:35

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Beispiel einer 24-Std-Belastung durch den Flughafen Hannover. Foto: DFLD/BIGUM

Der Flughafen Hannover ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor - unbestritten. Das bedeutet aber leider auch durch seinen 24-Std-Betrieb für die Anwohner*innen eine gravierende Belastung, zumal er in den vergangenen 30 Jahren immer wieder erheblich erweitert wurde. Erst zur Expo wurden erhebliche Erweiterungen durchgeführt. Soweit die „normale“ Belastung allgemein durch eine Verteilung der Belastung auf die Nord- und die Südbahn etwas ausgeglichen wurde, haben wir derzeit durch langwierigen Baumaßnahmen (über die fünf verkehrsreichsten Monate) die Situation, dass sich alle Belastungen auf eine Bahn konzentrieren. Dadurch tritt eine Situation ein, die mit der vorhandenen Schallschutzausstattung nicht mehr abgedeckt wird. Durch die in den vergangenen Jahren erfolgte erhebliche Verlagerung von Flügen vom Tag- in den Nachtbereich ist es bereits im vergangenen Jahr dazu gekommen, dass infolge von Bauarbeiten an der Nordbahn die Südbahn nachts so stark belastet wurde, dass die Grenzen des Fluglärmgesetzes (FluLärmG) im garbsener Bereich überschritten wurden – die Anwohner*innen also keinen ausreichenden Schallschutz mehr hatten. In der Fluglärmkommission wurde hierzu von der Aufsichtsbehörde angemerkt, dass es sich um eine Ausnahme gehandelt habe und dieses in Zukunft verhindert würde. Für das laufende Jahr sind jetzt aber erneut lange Bauphasen (2.5. – 28.09.2018) angekündigt worden – diesmal für die Südbahn. Es ist also zu befürchten, dass in Anbetracht der hohen Nachtflugbelastung erneut die Grenzen der Zumutbarkeit überschritten werden!

Anders als bei Straßen- und Industrielärm ist der Fluglärm bei der „normalen“ Lärmbetrachtung ausgenommen. Der Gesetzgeber hat hier im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) eine eigenständige Verpflichtung zur Lärmminderung und eine Regelung zur Berücksichtigung der Nachtruhe gefordert. Ergänzend wurde explizit auch noch eine Obergrenze (unzumutbarer Fluglärm) eingeführt, ab der dann ein weitreichendes Eingreifen der zuständigen Behörden (Widerruf der Genehmigung) zum Schutz der Bevölkerung erforderlich ist. Für den „normalen“ Fluglärm ist weitergehend das FluLärmG zuständig. Ziel des Gesetzes ist es, die Bevölkerung in der Umgebung von Flugplätzen vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und Belästigung durch Fluglärm zu schützen. Das Erreichen der Schutzziele soll insbesondere durch baulichen Schallschutz und baulichen Nutzungsbeschränkungen sichergestellt werden.

Der vom Fluglärmgesetz vorgesehene Schutz kann u.E. nicht mehr gewährleistet werden, da der starke Zuwachs des Nachtfluges in den letzten Jahren keine zusätzlichen Extrembelastungen mehr erlaubt. Darüber hinaus sind auch viele Anwohner außerhalb der geltenden Schallschutzbereiche über Gebühr belastet! Ergänzend sind auch noch nicht alle Maßnahmen des FluLärmG von 2007 umgesetzt. Wir befürchten, dass auch in diesem Jahr die Grenzen des Fluglärmgesetzes und des Luftverkehrsgesetzes überschritten werden und damit eine unzumutbare Belästigung der AnwohnerInnen zu erwarten ist.

Wir wünschen uns daher, dass die Stadt Hannover und das Land endlich ihre Verantwortung als Eigentümer wahrnehmen und aktiv gegen die immer stärkere Nachtflugbelastung eingreifen! Die den Betroffenen im Zusammenhang mit dem Flugbetrieb zugemuteten Ultra-Feinstaub-Belastungen sollte mal ein Thema für die Umweltpolitiker der Region werden.

Hans-Peter Wendorff